Bildungszeit
40 Unterrichtseinheiten pro Woche
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Bundesland Bremen arbeiten, haben in einem Zeitraum von zwei Jahren grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage Bildungszeit. Diese Zeit steht für die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung zur Verfügung, die nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt ist.
Unsere SuperIntensivkurse erfüllen diese Voraussetzungen. Ab einem Niveau von B1 können Sie teilnehmen. Gern beraten wir Sie.