Deutsch als Fremdsprache / TestDaF



Niveau und Aufgaben der Prüfung TestDaF



TestDaF ist ein zentraler, standardisierter Test für Deutsch als Fremdsprache im Hochschulkontext. Wenn Sie in Deutschland studieren möchten oder zu anderen Zwecken einen qualifizierten Nachweis Ihrer deutschen Sprachkenntnisse benötigen, können Sie TestDaF weltweit an einem lizenzierten Testzentrum ablegen.

TestDaF ist eine Sprachprüfung

  • für Studierende, die ein Studium in Deutschland aufnehmen wollen und hierfür einen Nachweis ihrer deutschen Sprachkenntnisse brauchen.
  • für Studierende, die in ihrem Heimatland ihre Deutschkenntnisse nachweisen müssen,
  • für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die einen Aufenthalt an einer Hochschule in Deutschland planen und ihren Sprachstand überprüfen wollen,
  • für alle, die für wissenschaftliche Berufe ihre Deutschkenntnisse nachweisen müssen.

TestDaF ist eine Sprachprüfung auf fortgeschrittenem Niveau. Sie umfasst auf der Skala des Europarats etwa die Niveaustufen B 2.1 (ALTE-Stufe 3) bis C 1.2 (ALTE-Stufe 5). Prüfungsteilnehmer sollten vor der Anmeldung zur Prüfung bereits ca. 700 Unterrichtseinheiten Deutsch absolviert haben. Ein Nachweis über die Deutschkenntnisse ist für die Anmeldung zur Prüfung nicht notwendig. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

TestDaF misst den sprachlichen Leistungsstand. Die Prüfungsleistungen werden drei Niveaustufen zugeordnet:

  • TestDaF-Niveaustufe 5 (TDN 5)
  • TestDaF-Niveaustufe 4 (TDN 4)
  • TestDaF-Niveaustufe 3 (TDN 3)

TDN 5 ist die höchste Stufe. Unterhalb von TDN 3 differenziert TestDaF nicht, sondern stellt nur fest, dass der Prüfungsteilnehmer das Eingangsniveau von TestDaF noch nicht erreicht hat.

Die vier Fertigkeiten

  • Leseverstehen
  • Hörverstehen
  • Schriftlicher Ausdruck
  • Mündlicher Ausdruck

werden getrennt geprüft, um ein differenziertes sprachliches Leistungsprofil festzustellen. Die Prüfungsergebnisse in den einzelnen Fertigkeiten werden daher im Zeugnis getrennt ausgewiesen.

Uneingeschränkte sprachliche Zulassung zum Fachstudium

Gemäß Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz vom Februar 2000 erfüllen Studienbewerber die sprachlichen Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium an einer Hochschule in Deutschland, wenn sie in allen vier Prüfungsteilen TDN 5 erreicht haben. Auf diesem Niveau ist TestDaF der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) und dem deutschen Sprachdiplom, Stufe II (DSD II) gleichgestellt.

Zulassung zum Fachstudium mit der Auflage studienbegleitender Sprachkurse

Hat ein Studienbewerber Testergebnisse erreicht, die keine Befreiung von der DSH begründen, kann er je nach Studienfach, Studienziel, Studiendauer oder aufgrund sonstiger Gründe dennoch zum Fachstudium zugelassen werden. Die Zulassung in diesen Fällen liegt im Ermessen der jeweiligen Hochschule und kann gegebenenfalls mit Auflagen (studienbegleitende Deutschkurse) verbunden werden.

Keine Zulassung zum Fachstudium

Ein Studienbewerber, der in einem oder mehreren Prüfungsteilen eine Einstufung unter TDN 3 erreicht hat, wird vorerst nicht zum Fachstudium zugelassen. Ihm wird empfohlen, zunächst seine sprachlichen Fertigkeiten mit Blick auf die Anforderungen von TestDaF weiter zu entwickeln und dann erneut TestDaF abzulegen.

Ist die Lern- und Arbeitssprache in einem Studienfach nicht Deutsch, kann eine Ausnahmeregelung getroffen und ein Bewerber mit Sprachkenntnissen unterhalb von TDN 3 zugelassen werden.

Weitere Informationen zur Prüfung und einen Probetest erhalten Sie beim TestDaF-Institut.